Investitionsbooster

Investitionsbooster 2025 - Steuervorteile für Elektrofahrzeuge

Jetzt profitieren: Neue Steuer-Vorteile für Ihr Elektrofahrzeug

Der Investitionsbooster 2025 macht E-Mobilität für Unternehmen noch attraktiver – wir zeigen Ihnen, wie Sie sofort profitieren.

Der Investitionsbooster 2025

Neue steuerliche Anreize für Ihr Unternehmen

Seit Juli 2025 gibt es in Deutschland neue steuerliche Anreize für Unternehmen, die in Elektrofahrzeuge investieren. Der sogenannte Investitionsbooster ermöglicht eine Sonderabschreibung und eine erhöhte 0,25 %-Dienstwagenregelung.

Ziel: Mehr Liquidität im Unternehmen
Attraktive Bedingungen für Dienstwagenfahrer und schnellere steuerliche Entlastung

Quelle: Bundesregierung – Wachstumsbooster ↗

Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge

Steuerliche Vorteile optimal nutzen

Unternehmen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 ein Elektrofahrzeug kaufen, können die Anschaffungskosten steuerlich beschleunigt geltend machen:

Jahr 1
75%
Jahr 2
10%
Jahr 3
5%
Jahr 4
5%
Jahr 5
3%
Jahr 6
2%
100 % in 6 Jahren statt gleichmäßiger Abschreibung
Gilt nur für Käufe (neu oder gebraucht), nicht für Leasing

Quelle: IHK Lippe – Steuerförderung Elektromobilität ↗

Steuerrechner Elektrofahrzeuge

Berechnen Sie Ihre individuelle Steuerersparnis

Ihre Angaben

Geben Sie den Netto-Kaufpreis und Ihren Steuersatz ein

Bruttopreis ohne Mehrwertsteuer

%

Mit Sonderabschreibung (Jahr 1)

0 €

Steuerersparnis im ersten Jahr

Linear (Vergleich Jahr 1)

0 €

Ihr Vorteil: +0 €

Steuerersparnis pro Jahr im Vergleich

Sonderabschreibung vs. Lineare Abschreibung über 6 Jahre

Jahresübersicht

Detaillierte Aufschlüsselung der Steuerersparnis

Jahr Sonderabschreibung Linear Differenz

Praxis-Beispiel für Gewerbekunden

Ihre konkrete Berechnung im Detail

Anschaffungskosten: 50.000 € (netto)
Unternehmenssteuersatz: 30%

Mit Sonderabschreibung

  • Jahr 1: 37.500 € Abschreibung → Steuerersparnis 11.250 €
  • Folgejahre: Restliche 12.500 € werden verteilt abgeschrieben
➡ Bereits im ersten Jahr sparen Sie 11.250 € Steuern.

Linear (zum Vergleich)

  • Jährlich ca. 8.333 € Abschreibung → Steuerersparnis 2.500 € pro Jahr
➡ Ohne Sonderabschreibung hätten Sie nach dem ersten Jahr nur 2.500 € Steuern gespart.

Erhöhte 0,25 %-Dienstwagenregelung

Noch mehr Vorteile für hochwertige Elektro-Dienstwagen

Seit Juli 2025 können Elektro-Dienstwagen bis 100.000 € Listenpreis (statt bisher 70.000 €) mit nur 0,25 % versteuert werden.

Damit profitieren jetzt auch hochklassige Modelle
Von der günstigen Regelung für die private Nutzung

Quelle: Electrive.net ↗

Jetzt von den Vorteilen profitieren!

Wir beraten Sie bei der Fahrzeugauswahl, erstellen maßgeschneiderte Angebote und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die steuerliche Förderung – in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

Termin vereinbaren

Wir unterstützen Sie gerne – für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Informationen auf einen Blick

Ja, die Sonderabschreibung gilt auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge, wenn sie erstmalig ins Betriebsvermögen aufgenommen werden.
Nein, die Sonderabschreibung gilt nur beim Kauf von Elektrofahrzeugen. Leasing-Fahrzeuge sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Die Sonderabschreibung gilt für Käufe zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028. Nutzen Sie diese Chance rechtzeitig!

Hinweis zu dieser Beispielrechnung

Diese Beispielrechnung dient nur der Veranschaulichung. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um Ihre individuelle Situation prüfen zu lassen.