Jetzt profitieren: Neue Steuer-Vorteile für Ihr Elektrofahrzeug
Der Investitionsbooster 2025 macht E-Mobilität für Unternehmen noch attraktiver – wir zeigen Ihnen, wie Sie sofort profitieren.
Der Investitionsbooster 2025
Neue steuerliche Anreize für Ihr Unternehmen
Seit Juli 2025 gibt es in Deutschland neue steuerliche Anreize für Unternehmen, die in Elektrofahrzeuge investieren. Der sogenannte Investitionsbooster ermöglicht eine Sonderabschreibung und eine erhöhte 0,25 %-Dienstwagenregelung.
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
Steuerliche Vorteile optimal nutzen
Unternehmen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 ein Elektrofahrzeug kaufen, können die Anschaffungskosten steuerlich beschleunigt geltend machen:
Steuerrechner Elektrofahrzeuge
Berechnen Sie Ihre individuelle Steuerersparnis
Ihre Angaben
Geben Sie den Netto-Kaufpreis und Ihren Steuersatz ein
Bruttopreis ohne Mehrwertsteuer
Mit Sonderabschreibung (Jahr 1)
Steuerersparnis im ersten Jahr
Linear (Vergleich Jahr 1)
Ihr Vorteil: +0 €
Steuerersparnis pro Jahr im Vergleich
Sonderabschreibung vs. Lineare Abschreibung über 6 Jahre
Jahresübersicht
Detaillierte Aufschlüsselung der Steuerersparnis
| Jahr | Sonderabschreibung | Linear | Differenz |
|---|
Praxis-Beispiel für Gewerbekunden
Ihre konkrete Berechnung im Detail
Mit Sonderabschreibung
- • Jahr 1: 37.500 € Abschreibung → Steuerersparnis 11.250 €
- • Folgejahre: Restliche 12.500 € werden verteilt abgeschrieben
Linear (zum Vergleich)
- • Jährlich ca. 8.333 € Abschreibung → Steuerersparnis 2.500 € pro Jahr
Erhöhte 0,25 %-Dienstwagenregelung
Noch mehr Vorteile für hochwertige Elektro-Dienstwagen
Seit Juli 2025 können Elektro-Dienstwagen bis 100.000 € Listenpreis (statt bisher 70.000 €) mit nur 0,25 % versteuert werden.
Quelle: Electrive.net ↗
Jetzt von den Vorteilen profitieren!
Wir beraten Sie bei der Fahrzeugauswahl, erstellen maßgeschneiderte Angebote und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die steuerliche Förderung – in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.
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Häufig gestellte Fragen
Wichtige Informationen auf einen Blick
Quellen
Hinweis zu dieser Beispielrechnung
Diese Beispielrechnung dient nur der Veranschaulichung. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um Ihre individuelle Situation prüfen zu lassen.
Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Maßgeblich sind stets die gesetzlichen Regelungen sowie die Einschätzung Ihres Steuerberaters.