Förderprämie 2026 für E-Autos & Plug-in-Hybride
Machen Sie Ihren Fahrzeugwechsel wirtschaftlicher
Klimafreundlich fahren und dabei sparen: Mit der neuen staatlichen Förderprämie 2026 wird der Umstieg auf ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug besonders attraktiv. Privatpersonen profitieren beim Kauf, Finanzierung oder Leasing eines förderfähigen Neufahrzeugs von attraktiven Zuschüssen – abhängig von Einkommen und Familiensituation sogar mit zusätzlichen Boni. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so Ihren Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.
So profitieren Sie von der Förderung*
Gilt für Kauf, Finanzierung und Leasing von förderfähigen Neufahrzeugen. Es gelten die jeweils festgelegten Voraussetzungen und Mindesthaltedauern. Die Auszahlung erfolgt gemäß den offiziellen Förderrichtlinien. (Förderung läuft, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist).
Anspruchsberechtigte
- Privatpersonen (keine Unternehmen)
- Haushaltseinkommen bis 80.000 € / Jahr (Für jedes Kind erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 €)
- Für jedes Kind erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 €
Art & Höhe
- 3.000 € Basisförderung
- +500 € Kinderbonus (max. 1.000 €)
- +1.000 € Extra-Bonus bei geringem Einkommen (< 3.000€ netto/Monat)
Fahrzeuge
- Klasse M1 (PKW)
- Rein batterieelektrisch & Plug-in-Hybrid
- Neufahrzeug & Erstzulassung in DE
*Genaue Voraussetzungen, Höhe und Verfügbarkeit der staatlichen Förderungen hängen von den jeweils gültigen Richtlinien ab. Ob und wie Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird im Einzelfall geprüft. Die Förderung gilt für Kauf, Finanzierung, und Leasing von förderfähigen Neufahrzeugen. Es gelten die jeweils festgelegten Voraussetzungen und Mindesthaltedauern. Die Auszahlung erfolgt gemäß den offiziellen Förderrichtlinien. (Förderung läuft, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist) Beschlusstext des Koalitionsausschuss:
Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität. Wir wollen gezielte Anreize setzen, um die Nachfrage von Verbrauchern nach emissionsarmen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu stärken und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu unterstützen. Daher setzen wir auf eine gezielte Förderung insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Kauf und Leasing von reinen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen. Die Förderung soll so unbürokratisch wie möglich erfolgen; zudem werden wir darauf achten, dass das Programm auch einen industriepolitischen Beitrag leistet. Für dieses Förderprogramm werden Mittel aus dem KTF von insgesamt 3 Milliarden Euro verausgabt. Im Rahmen der Erstellung des Klimasozialplans wird geprüft, ob das Programm in Teilen in diesen aufgenommen werden kann. Als Grundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit dient das zu versteuernde Jahreseinkommen auf Haushaltsebene 80.000 Euro, wobei je Kind die Berechtigungsgrenze steigt +5.000 Euro. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Privatpersonen. Gegenstand der Förderung sind Kauf und Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybride. Es wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing festgelegt. Die Förderung wird so ausgestaltet, dass eine Basisförderung von 3.000 Euro festgelegt wird, die mit der Anzahl der Kinder um 500 Euro je Kind auf max. 1.000 Euro ansteigt. Zudem wird für besonders niedrige Einkommen eine zusätzliche Aufstockung vorgesehen (+ 1.000 Euro / bei < 3.000 Euro mtl. Netto-HH-Einkommen). Die Bundesregierung wird unter Beteiligung von BMUKN, BMF, BMWE, BMV, BMI und BKAmt insbesondere auf Basis der zum 10.12.2025 angekündigten EU-Initiativen „Industrial Accelerator Act“ und „Battery-Booster“ schnellstmöglich EU-rechtskonforme und möglichst EU-weit harmonisierbare Local-Content-Kriterien und tragfähige EU-Präferenzregelungen erarbeiten. Diese Vorgaben werden in das laufende Förderprogramm integriert. Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird bis Jahresende finalisiert. Das Programm wird schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – gestartet.
Verbrauchsangaben:
Hyundai IONIQ 9 UNIQ 226 kW (307 PS) oder 315 kW (428 PS) Performance AWD 110 kWh-Batterie, Allradantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 20,6-20,4 kWh/100 km (307 PS) bzw. 20,6 kWh/100 km (428 PS); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: ca. 600 km¹
MGS5 EV Luxury Long Range (Batteriekapazität 64 kWh), Elektromotor 170 kW (231 PS) – Energieverbrauch kombiniert: 16,0 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.¹
Citroën C5 Aircross MAX (verfügbar als Hybrid 107-143 kW, Elektro 157-170 kW): Kraftstoffverbrauch kombiniert: 5,4-5,6 l/100 km (Hybrid), Energieverbrauch kombiniert: 14,5-18,5 kWh/100 km (Elektro/PHEV); CO₂-Emissionen kombiniert: 0-126 g/km; CO₂-Klasse: A-D. Elektrische Reichweite: 87-680 km je nach Antriebsart.¹