Förderprämie für E-Autos - Autohaus Stahlhacke
*Bis zu 6.000,- € Förderprämie*
E-Mobilität Förderung
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Förderprämie 2026 für E-Autos & Plug-in-Hybride

Machen Sie Ihren Fahrzeugwechsel wirtschaftlicher

Mit der Förderprämie 2026 unterstützt der Staat den Umstieg auf Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 6.000 €. Abhängig von Einkommen und Familiensituation kann sich der Fahrzeugwechsel jetzt besonders lohnen.

👉 Das Entscheidende:
Wir haben förderfähige Modelle unserer Marken Hyundai, MG und Citroën sofort verfügbarohne lange Lieferzeiten. Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Fahrzeuge konkret zur Förderung zählen und wie hoch Ihre mögliche Prämie ausfallen kann.

MG Beratung 02261 2041210
Hyundai & Citroën Beratung 02261 701360

So profitieren Sie von der E-Auto-Förderung*

Gültig für Kauf, Finanzierung und Leasing von förderfähigen Neufahrzeugen. Die Förderung erfolgt gemäß den jeweils geltenden Voraussetzungen und Förderrichtlinien und ist zeitlich begrenzt (solange Fördermittel verfügbar sind).

Anspruchsberechtigte

  • Privatpersonen (keine Unternehmen)
  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 80.000 € pro Jahr
  • Je Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 € (maximal bis 90.000 €)€

Art & Höhe

  • 3.000 € Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge
  • +500 € Kinderbonus (max. 1.000 €)
  • Zusätzliche Förderbeträge bei geringerem Haushaltseinkommen gemäß Förderrichtlinie

Fahrzeuge

  • Klasse M1 (PKW)
  • Rein batterieelektrisch & förderfähige Plug-in-Hybrid
  • Neufahrzeug & Erstzulassung in Deutschland
Anfrageformular (Newsbeiträge)

*Genaue Voraussetzungen, Höhe, Art und Verfügbarkeit der staatlichen Förderungen richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen sowie den offiziellen Förderrichtlinien der zuständigen Stellen. Ob und in welchem Umfang eine Förderung gewährt wird, wird stets im Einzelfall geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Förderung gilt für den Kauf, die Finanzierung sowie das Leasing von förderfähigen Neufahrzeugen. Es gelten die jeweils festgelegten Voraussetzungen, technischen Anforderungen sowie Mindesthaltedauern. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich gemäß den offiziellen Förderrichtlinien. Die Förderung ist zeitlich begrenzt und endet, sobald die bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft sind. Förderfähig sind ausschließlich Privatpersonen. Grundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit ist insbesondere das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Die Einkommensgrenzen können sich abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder erhöhen. Maßgeblich sind hierbei ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien. Gegenstand der Förderung sind erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 (Pkw) mit reinem batterieelektrischem Antrieb sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge, sofern diese die technischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinie erfüllen. Hierzu können unter anderem Vorgaben zu CO₂-Emissionen, elektrischer Mindestreichweite oder weiteren technischen Kriterien zählen. Die Förderung ist sozial gestaffelt und kann sich aus einer Basisförderung sowie zusätzlichen Förderanteilen (z. B. Kinderbonus oder einkommensabhängige Zuschläge) zusammensetzen. Die konkrete Förderhöhe richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen des Antragstellers sowie nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderrichtlinien. Die endgültige Ausgestaltung des Förderprogramms, einschließlich möglicher Anpassungen, erfolgt durch den Gesetzgeber und die zuständigen Behörden. Änderungen, Einschränkungen oder eine vorzeitige Beendigung des Förderprogramms bleiben vorbehalten, insbesondere im Falle regulatorischer, haushaltsrechtlicher oder beihilferechtlicher Vorgaben. Alle Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine verbindliche Zusage dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Maßgeblich sind stets die offiziellen gesetzlichen Regelungen und Förderrichtlinien.

Verbrauchsangaben:
Hyundai IONIQ 9 UNIQ 226 kW (307 PS) oder 315 kW (428 PS) Performance AWD 110 kWh-Batterie, Allradantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 20,6-20,4 kWh/100 km (307 PS) bzw. 20,6 kWh/100 km (428 PS); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: ca. 600 km¹
MGS5 EV Luxury Long Range (Batteriekapazität 64 kWh), Elektromotor 170 kW (231 PS) – Energieverbrauch kombiniert: 16,0 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.¹
Citroën C5 Aircross MAX (verfügbar als Hybrid 107-143 kW, Elektro 157-170 kW): Kraftstoffverbrauch kombiniert: 5,4-5,6 l/100 km (Hybrid), Energieverbrauch kombiniert: 14,5-18,5 kWh/100 km (Elektro/PHEV); CO₂-Emissionen kombiniert: 0-126 g/km; CO₂-Klasse: A-D. Elektrische Reichweite: 87-680 km je nach Antriebsart.¹

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