Zum 31.08.2023 endet die BAFA-Förderung von Elektrofahrzeugen für Gewerbetreibende.*
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- aktive Unterstüzung des Umweltschutzes durch emissionsfreie Mobilität
* Achtung! Ausschlaggebend für die Gewährung der BAFA-Prämie ist das Datum des Förderantrags. Das heißt, dass die Zulassung des Fahrzeugs wie auch die Antragstellung der BAFA-Prämie bis zum 31.08.2023 erfolgen muss. Das gilt insbesondere für Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.